Kindesschutz und sichere Bildung
Cognita Schools setzen sich für den Schutz und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen ein und erwarten von allen Mitarbeitenden, freiwilligen Helferinnen und Helfern sowie weiteren Drittpersonen, dieses Engagement zu teilen.
Im Rahmen eines sicheren Rekrutierungsverfahrens werden vor der definitiven Anstellung Hintergrundüberprüfungen durchgeführt.
Zusätzlich zu allen anderen Hintergrundprüfungen ist die Anstellung abhängig von der Vorlage eines Sonderprivatauszuges aus dem Strafregister über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz oder direkt am Postschalter. Ebenfalls erforderlich sind ein Leumundszeugnis, ein Auszug aus dem Betreibungsregister sowie Überprüfungen für alle Länder, in denen Sie in den letzten zehn Jahren während drei Monaten oder länger gelebt oder gearbeitet haben – einschliesslich des Landes, in dem Sie Ihre Lehrerausbildung (oder eine entsprechende pädagogische Qualifikation) abgeschlossen haben, sofern dies nicht in der Schweiz erfolgte.
Alle Stellenausschreibungen enthalten unseren Hinweis zum Kindesschutz sowie unser diesbezügliches Engagement.
Cognita Schulen sind Arbeitgeber mit Chancengleichheit.
Unsere Richtlinie stellt sicher, dass keine Bewerberin bzw. kein Bewerber oder Mitarbeitende aufgrund des Geschlechts, Zivilstands, Alters, ethnischer Herkunft, sexuellen Orientierung, Geschlechtsumwandlung, Religion, Schwangerschaft bzw. Mutterschaft oder einer Behinderung benachteiligt wird oder durch Bedingungen oder Anforderungen benachteiligt wird, die nicht gerechtfertigt werden können.
Bewerbung Stage
- Alle Bewerbungen werden sorgfältig geprüft, um die Identität sowie akademische bzw. berufliche Qualifikationen zu verifizieren.
- Der Lebenslauf (CV) ist die Hauptinformationsquelle im Auswahlverfahren.
- Bitte fügen Sie dem Lebenslauf oder einem optionalen Motivationsschreiben eine persönliche Stellungnahme bei, welche Ihre Eignung für die ausgeschriebene Stelle unterstreicht.
- Bewerbende sollten sich bewusst sein, dass alle Stellen eine gewisse Verantwortung im Bereich Kindesschutz beinhalten – das Ausmass dieser Verantwortung variiert je nach Position.
- Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente im Original vorgelegt werden müssen. Fotokopien oder beglaubigte Kopien sind nur zulässig, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.
Vorauswahl
- Bewerbende, welche die im Anforderungsprofil definierten Kriterien erfüllen, werden in die engere Auswahl genommen.
- Auffälligkeiten oder offene Fragen aus der Vorselektion werden im Interview thematisiert.
Einladung zum Vorstellungsgespräch
- Sie werden gebeten, ein offizielles Ausweisdokument mit Foto, vollständigem Namen und Geburtsdatum mitzubringen.
- Das Vorstellungsgespräch findet persönlich statt und beinhaltet Themen wie Eignung für die ausgeschriebene Stelle, Arbeit mit Kindern sowie bisherige Berufserfahrung.
Nachweis der Berechtigung zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz
- Im Rahmen gesetzlicher Anforderungen müssen Sie bei Einladung zum Interview den Nachweis Ihrer Berechtigung zur Arbeit in der Schweiz erbringen. Bitte bringen Sie hierzu Originaldokumente mit.
Verifizierung von Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Sie müssen Nachweise über alle relevanten Bildungs- oder Berufsabschlüsse vorlegen.
- Originale oder beglaubigte Kopien sind zwingend erforderlich. Falls diese nicht verfügbar sind, ist eine schriftliche Bestätigung der ausstellenden Institution einzuholen.
Bedingtes Stellenangebot – Ausfüllen des Bewerbungsformulars
- Nach Erhalt eines bedingten Stellenangebots muss das Bewerbungsformular ausgefüllt werden, um den eingereichten Lebenslauf im Rahmen des Safer-Recruitment-Prozesses zu ergänzen.
- Sollte ein Abschnitt nicht zutreffen, geben Sie bitte „N/A“ (nicht zutreffend) an.
- Alle Stellen beinhalten eine Verantwortung für den Schutz von Kindern – das Ausmass variiert je nach Position.
- Auch hier gilt: Originaldokumente sind erforderlich; Kopien oder beglaubigte Kopien reichen nur, wenn ausdrücklich angegeben.
Referenzen
- Geben Sie bitte mindestens zwei berufliche Referenzpersonen an. Eine davon muss Ihre aktuelle bzw. letzte Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber sein. Die Referenzpersonen sollten Vorgesetzte oder leitende Personen sein (z. Schulleitung oder direkte Führungskraft).
- Wenn möglich, sollten Referenzen aus unterschiedlichen Organisationen stammen. Bei Selbstständigkeit geben Sie bitte geeignete Kund*innenkontakte an.
- Manche Organisationen geben nur Referenzen über die HR-Abteilung – dies ist ebenfalls zulässig.
- Wenn Sie früher mit Kindern gearbeitet haben, muss eine Referenz von der letzten diesbezüglichen Anstellung stammen.
- Bei Auslandserfahrung (über 3 Monate) in den letzten 10 Jahren ist für jede Anstellung eine Referenz anzugeben.
- Falls Sie keine geeigneten Referenzen angeben können (z. nach Mutterschaftsurlaub oder nach dem Studium), wenden Sie sich bitte an die Schule/das Unternehmen für alternative Lösungen.
- Referenzen von Verwandten oder rein privaten Kontakten werden nicht akzeptiert. Offen formulierte Referenzen („To Whom It May Concern“) sind unzulässig.
- Wenn Sie bei einer Referenzperson unter einem anderen Namen bekannt sind, geben Sie dies bitte an.
- Falls Sie aktuell mit Kindern arbeiten, wird Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber über disziplinarische Massnahmen sowie etwaige Vorwürfe im Bereich Kindesschutz befragt. Entsprechendes gilt für frühere Anstellungen im Bereich Kinder.
- Auch wenn Sie bisher nicht mit Kindern gearbeitet haben, wird Ihre aktuelle Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber zur Eignung für die Arbeit mit Kindern befragt (ggf. mit dem Vermerk „nicht zutreffend“).
Bildungshistorie – Nachweise erforderlich im Vorstellungsgespräch
- Bitte geben Sie alle weiterführenden Schulen, Hochschulen und Universitäten mit besuchten Zeiträumen und Abschlüssen an, beginnend mit der aktuellsten Station.
- Relevante Weiterbildungen sind ebenfalls aufzuführen.
Beruflicher Werdegang
- Bitte listen Sie alle beruflichen Stationen seit Verlassen der Schule auf, inklusive unbezahlter oder freiwilliger Tätigkeiten – auch wenn diese parallel zu bezahlter Arbeit stattfanden.
Lücken im Bildungs- oder Berufsweg
- Geben Sie alle Zeiträume von drei Monaten oder mehr an, in denen Sie keiner Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind, ab dem 16. Lebensjahr.
- Dazu zählen Auslandsaufenthalte, Familienzeit oder berufliche Auszeiten.
- Bei Aufenthalten ausserhalb der Schweiz bitte auch den Standort angeben.
Zusätzliche Hintergrundprüfungen bei bedingtem Stellenangebot
Offenlegung des Hintergrunds
- Eine Anstellung erfolgt nur unter der Voraussetzung der Eignung für die betreffende Position. Dazu gehört die Vorlage eines Sonderprivatauszuges aus dem Strafregister (via Bundesamt für Justiz oder Postschalter), eines Leumundszeugnisses sowie eines Auszugs aus dem Betreibungsregister.
Strafregisterauszüge / Polizeiliches Führungszeugnis
- Bei Angebot einer Stelle müssen zwingend Strafregisterauszüge für alle Länder vorgelegt werden, in denen Sie in den letzten zehn Jahren für mindestens drei Monate gelebt oder gearbeitet haben.
- Die Anforderungen variieren je nach Land. Gegebenenfalls müssen Sie diese Auszüge im Original selbst beschaffen.
- Auch für Lehrpersonen, die ihre Ausbildung ausserhalb der Schweiz abgeschlossen haben, ist ein Strafregisterauszug erforderlich.
- Bei früherer Tätigkeit als Lehrperson im Ausland ist ein Nachweis der beruflichen Eignung durch die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich.
- Falls zutreffend, werden zusätzlich Verbotsprüfungen hinsichtlich Lehrtätigkeit oder Führungsfunktionen durchgeführt.
Gesundheitserklärung
- Erfolgreiche Bewerbende müssen eine Gesundheitserklärung ausfüllen, um ihre Eignung für die Tätigkeit zu bestätigen.
- Bitte geben Sie gesundheitliche Einschränkungen an, damit allenfalls notwendige Anpassungen geprüft werden können.
Verbotsprüfungen
- Lehrpersonen mit britischer Qualifikation unterliegen Prüfungen auf Lehr- bzw. Führungsverbote.
- Bei Qualifikationen oder Lehrtätigkeit im Ausland ist ein Nachweis der beruflichen Eignung erforderlich (z. Letter of Professional Standing).
Auslandserfahrung
- Bewerbende, die in den letzten 10 Jahren mehr als drei Monate im Ausland gelebt oder gearbeitet haben, müssen entsprechende Strafregisterauszüge bzw. Leumundszeugnisse (in englischer Sprache) vorlegen.
- Diese Pflicht gilt auch für Personen, die ihre Lehrerausbildung ausserhalb des Vereinigten Königreichs abgeschlossen haben.
Internet- und Social-Media-Prüfung
- Nach Erhalt eines bedingten Stellenangebots wird eine einfache Internet- und Social-Media-Prüfung durchgeführt.
Datenschutz
Cognita verwendet Ihre personenbezogenen Daten gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen. Bei Interesse stellen wir Ihnen gerne unsere Datenschutzerklärung zur Verfügung.
Probezeit
Alle Anstellungen unterliegen der im Stellenangebot beschriebenen Probezeit. Diese dient dazu, die Eignung der Mitarbeitenden für die Stelle zu prüfen, einschliesslich Leistung, Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrung gemäss dem Anforderungsprofil – sowie der Eignung und des Engagements für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.